Infos zur Kirchenvorstandswahl am 09. November

Am 9. November wird in unserer Pfarrgemeinde wieder der Kirchvorstand gewählt.

 

Das ist die aktuelle Vorschlagsliste der Kandidaten und Kandidatinnen. Die Liste kann  noch erweitert werden. Infos dazu beim Wahlleiter. 

 

Name | Beruf  | Alter  | Wohnort

Heinrich Bexkens-Gilsing | Rentner  | 70 | Schaephuysen

Cornelia Goetzens  | Wasserlabor-Mitarbeiterin |  57  | Rheurdt

Christiane Hellmanns | Krankenschwester | 53  | Rheurdt

Johannes Hoenmans-Leurs | Landwirt  | 56  | Tönisberg

Elisabeth Iven  |  PTA  | 58  | Tönisberg

Aloys Linssen  |  Rentner |   71  | Schaephuysen

Christoph Osten  |  Landsschaftsgärtner |  57  | Rheurdt

Markus Voelkel  | Kaufmann  |  61  | Schaephuysen                      

 

Jeder Wahlberechtigte hat vom 5.  bis zum 19. Oktober die Möglichkeit, seine personenbezogenen Daten zu überprüfen. Das geht nach Absprache mit dem Pastor (0173/8934000) in dem benannten Zeitraum.

 

Zur Erklärung:

Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in  der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem  Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre  personenbezogenen Daten, verlangen.

 

Der Wahlvorstand teilt nach ortsüblicher Bekanntmachung, insbesondere durch Aushang, Pfarrbrief, Internetveröffentlichung und Bekanntgabe in den Gottesdiensten, rechtzeitig mit, dass aus der Liste der Wahlberechtigten spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag für die Dauer einer Woche von den Wahlberechtigten im Rahmen des Absatz 2 Auskunft begehrt werden kann.

 

Die Bekanntmachung erfolgt mit dem Hinweis, dass Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nach Ablauf dieser Frist unzulässig sind. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum  Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen.

Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Bischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.