Liebe Schwestern und Brüder,
wie schon öfter in der Kirche gesagt und auch schon mal auf diese Weise angedeutet, hat die EU-Datenschutzverordnung in der strengeren Form des Kirchlichen Datenschutzes der Bischöfe auch unsere Pfarrgemeinde erreicht – wie auch auf unserer Homepage nachzulesen ist. Das geht für Sie alle kaum merklich los bei der namentlichen Veröffentlichung von Brautleuten bis hin zu Bildern einer Ferienfreizeit, ja sogar bis zur Veröffentlichung von Messintentionen … wir brauchen immer eine schriftliche Einverständniserklärung, das alle, die mit unserer Gemeinde zu tun haben, nichts dagegen habe, dass ihre Namen veröffentlicht werden dürfen. Das gilt auch für diejenigen von uns, die einen runden Geburtstag feiern – ab 80 Jahre –, die das so kennen, dass sie von freundlichen Menschen unserer Gemeinde besucht und ihnen gratuliert wird.
Ganz einfach, und doch soooo kompliziert: Ich als Pastor würde Sie als Geburtstagskind anschreiben mit der Frage, ob ich den freundlichen Menschen, die Ihnen gratulieren wollen, Ihre Adresse und natürlich den Geburtstag weitergeben darf. Sie müssten dann – am besten schriftlich – antworten, dass Sie nichts dagegen haben: Dann darf ich alles weitergeben, und Sie werden zum Geburtstag besucht. Hören oder lesen wir nichts, fällt der Besuch aus und manchmal bricht dann auch der Kontakt ab…. Das ist schade, denn auch wenn ich seit einigen Jahren nicht mehr selber kommen kann (im Jahre 2019 haben wir über fünfzig 80 Jährige, über fünfundzwanzig 85 Jährige, zwanzig 90 Jährige und über fünfundvierzig Menschen, die älter sind als 90 Jahre….), so sind doch durch manche Besuche des Geburtstagsdienstes wieder einige Kontakte auch zu mir neu aufgelebt. Manche werden nun regelmäßig von mir besucht durch die Feier der Krankenkommunion.
Ein anderes Problem ist allerdings auch, dass die Pfarreiratsmitglieder (vor der Fusion ca. zwanzig in jeder Gemeinde), die diesen Besuchsdienst unter anderem auch tun, nach der Fusion nur mehr achtzehn sind für die gesamte Pfarrgemeinde. Da gibt es dann schon mal Engpässe. Aber mit der Unterstützung der Frauengemeinschaften und anderer ehrenamtlicher Gemeinde Mitglieder hat das alles gut funktioniert – bis jetzt.
Man könnte jetzt sagen: macht doch einfach weiter - wie gehabt. Das jedoch hätte zur Konsequenz, dass ich mich als Erst- und Letztverantwortlicher für den Datenschutz in unserer Pfarrgemeinde strafbar mache. Wenn dann noch bestimmte Datenschutzanwälte auf Jagd gehen und mich „abschießen“ wollten, könnten sie das. Dafür gibt es empfindliche Strafen. Das möchte ich nicht für mich und andere.
Also haben wir im Pfarreirat über Lösungen nachgedacht. Eine habe ich schon oben beschrieben: Wir schreiben Sie an, und wenn ich Ihre Daten weitergeben darf, kommt Besuch. Eine zweite Lösung: ich schreibe Sie an und lade Sie zu einer gemeinsamen Geburtstagsfeier ein, die wir in unseren drei Gemeinden dann alle paar Monate für Sie evtl. mit Hilfe der ortansässigen Seniorenbegegnungsstätten ausrichten würden. Wir würden Sie dazu auch abholen. Dann könnten Sie auch telefonisch Bescheid geben, ob Sie kommen, abgeholt werden wollen oder – weil Sie nicht kommen können – besucht werden möchten zum Beispiel auch von mir. Für diese Lösung müssen wir aber noch ein paar Gespräche führen.
Sie werden es also lesen oder hören, wie wir mit dieser Sache vorangekommen sind, und ich weiß, dass Sie Verständnis habe, dass da etwas passieren muss.
Ich danke Ihnen dafür
Ihr Norbert Derrix, Pastor