Die Eltern eines Kindes haben Sie als Patin bzw. Pate ausgewählt - herzlichen Glückwunsch!
Das Amt der Patin / des Paten ist auch ein kirchlicher Auftrag: Sie übernehmen es, an Stelle des Kindes Ihren Glauben zu bekennen, in dem das Kind heranwachsen und erzogen werden soll - Sie sollen versprechen, für das heranwachsende Kind in diesem Sinne auch als BegleiterIn dazusein. Danach werden Sie bei der Taufe auch ausdrücklich gefragt werden.
Das fängt konkret an beim sogenannten "Babysitting" und geht bis zu "Erziehungshinweisen" zum Wohl ihres Patenkindes. Die Aufgabe der Paten besteht heutzutage nicht mehr darin, für die Versorgung der Kinder im Todesfall der Eltern zuständig zu sein. Um Patin / Pate werden zu können, müssen sie mindestens 14 Jahre alt sein und der katholischen Kirche angehören.